digitaler Impfnachweis

Wir, die Post-Apotheke, stellen Ihnen gern einen digitalen Impfnachweis Ihrer Corona-Impfung aus.

Kommen Sie dazu einfach während unser Öffnungszeiten in die Apotheke.

Wir können auch Genesenen-Impfzertifikate erstellen. (Covid-Infektion durchgemacht und dann Covid-Impfung im Abstand von 6 Monaten erhalten)

Dieser Service ist für Sie kostenlos!

Bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass, so wie Ihren Impfpass/Impfbestätigung mit. Für das Genesenen-Impfzertifikat benötigen wir den Nachweis eines positiven PCR-Tests, sowie die Impfbestätigung/Impfpass.

Bitte erscheinen Sie persönlich. Eine Austellung für andere Personen ist nur für minderjährige Kinder oder Personen mit Betreteuer möglich.

 


Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis

Was ist der digitale Impfnachweis?

Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Corona-Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff bequem auf ihren Smartphones – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – digital verwalten.

Wie funktioniert der digitale Impfnachweis?

Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis, in einem Impfzentrum oder in einer Apotheke generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode (QR-Code) erstellt, den die Nutzer auf einem Papierausdruck mitbekommen und später mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App einscannen und nutzen können. Die App speichert die Impfbescheinigung nur lokal auf dem Smartphone.

Wo bekommt man den digitalen Impfnachweis?

Ihr Impfzertifikat erhalten Bürgerinnen und Bürger nach ihrer Impfung beim Arzt oder im Impfzentrum.
Alternativ kann man sich das digitale Zertifikat auch nachträglich in der Apotheke ausstellen lassen. Die App zeigt den vollständigen Impfschutz 14 Tage nach der letzten benötigten Impfung an. Wer möchte, kann den digitalen Impfnachweis auch in der Corona-Warn-App nutzen, die ebenfalls die Möglichkeit des Einscannens und Verwaltens der digitalen Impfzertifikate (QR-Codes) bietet. Bürgerinnen und Bürger sollten die ausgehändigten QR-Codes aufbewahren, um sie bei Bedarf erneut einscannen zu können (z.B. bei einem Handywechsel).

Ab wann steht der digitale Impfnachweis zur Verfügung?

Die Impfzertifikate werden als QR-Code von den Impfzentren, Ärzten und Apotheken ausgestellt.

Wie wird der Nachweis einer Impfung geprüft?

Das Impfzertifikat (QR-Code) wird z.B. über die CovPass-App oder die Corona-Warn-App (CWA) digital oder alternativ durch den beim Impfen erhaltenen Ausdruck des QR-Codes genutzt. Für Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen möchten, gibt es eine Prüf-App („CovPassCheck-App“). Damit kann der Impfstatus ähnlich wie ein Barcode eines Flug- oder Bahntickets gescannt werden. Bei einer Überprüfung von dem QR-Code werden in der CovPassCheck-App nur der Status des Zertifikats, Vorname(n), Nachname und das Geburtsdatum angezeigt. Alternativ bleibt auch ein Nachweis mit dem analogen Impfpass möglich.

Wie soll ein Missbrauch verhindert werden?

Der digitale Impfnachweis darf nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern ausgestellt werden. Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen. Der digitale Impfnachweis ist kryptographisch vor Veränderungen geschützt.

Was ist mit Personen, die bereits geimpft sind. Bekommen die auch einen digitalen Impfnachweis?

Ja. Für bereits vollständig Geimpfte, die sich in einem Impfzentrum haben impfen lassen, werden die QR-Codes in der überwiegenden Zahl der Bundesländer per Post nachversandt oder durch Online-Portale zur Verfügung gestellt. Ergänzend können auch Apothekerinnen und Apotheker sowie Ärztinnen und Ärzte nachträglich Impfnachweise ausstellen.

Wie wird dabei sichergestellt, dass die Informationen aus dem gelben Impfheft echt und nicht gefälscht sind?

Bei der Prüfung der analogen Impfpässe ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Das gilt sowohl dann, wenn der analoge Impfpass genutzt wird, um z. B. Geschäfte zu betreten. Und es gilt auch dann, wenn die Informationen von dem analogen in einen digitalen Impfpass übertragen werden. Die Fälschung von Impfpässen ist strafbewehrt. Das gilt für analoge wie für digitale Impfdokumente.

Kann man auch im digitalen Impfnachweis speichern, dass man bereits infiziert war oder negativ getestet wurde?

Auch negative Tests oder eine durchgemachte Corona-Infektion können sich in der CovPass-App und auch CWA als Testzertifikat bzw. Genesenenzertifikat hinterlegen lassen.

Anspruch auf ein Genesenenzertifikat haben alle Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Voraussetzung ist der Nachweis eines positiven PCR-Test-Ergebnisses. Der PCR-Test darf maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Liegt der Test nicht mehr vor, kann man sich die Nachweise neu ausstellen lassen. Das Genesenenzertifikat kann durch die Person, die einen Test durchführen oder überwachen darf, ausgestellt werden.

Das Genesenenzertifikat erhalten Sie bereits in Arztpraxen und Apotheken. Wenn Sie den QR-Code Ihres Genesenenzertifikates in der App einscannen, wird Ihnen für die Dauer der Gültigkeit des Zertifikats ein vollständiger Immunschutz angezeigt.

Wie kommen genesene Personen an ein Zertifikat für die App, wenn die Covid-Erkrankung länger als ein halbes Jahr zurückliegt?

Der in der Verordnung genannte Zeitraum von maximal 180 Tagen und mindestens 28 Tagen bezieht sich nur auf die Ausstellung eines Genesenennachweises. Das heißt, eine Person, die die Erkrankung durchgemacht hat, kann nur innerhalb dieses Zeitraums einen solchen Nachweis ausgestellt bekommen. Nach Ablauf dieser Frist und bevor eine Impfung stattgefunden hat, gilt die Person als nicht vollständig geimpft und eben auch nicht als genesen.

Davon unabhängig gilt eine Person als vollständig geimpft, wenn sie entweder zwei Impfungen erhalten hat oder genesen ist und eine Impfung erhalten hat. Der Nachweis der Genesung wird mit einem positiven PCR-Test belegt.

Es kann also auch jemand nur einmal geimpft werden und als vollständig geimpft gelten, der die Krankheit durchgemacht hat ohne einen Genesenennachweis erhalten zu haben, z.B. weil die Erkrankung länger als 180 Tage zurücklag.

Wo können Genesene ein Impfzertifikat erhalten?

Sowohl Genesenenzertifikate als auch Genesenenimpfzertifikate können zurzeit in Arztpraxen bereits ausgestellt werden, die das Webportal von IBM nutzen. Bei der Integration in das IT-System der Arztpraxis oder des Impfzentrums hängt die Umsetzung von den Zeitplänen des individuellen Anbieters ab. Für die Genesenenzertifikate haben dies auch bereits einige IT-System Hersteller für die Arztpraxen technisch umgesetzt und zur Verfügung gestellt.

Genesenenimpfzertifikate sind zudem in der Apotheke erhältlich. Genesenenimpfzertifikate bescheinigen eine Impfung. Genesene erhalten dabei abweichend nur eine Impfdosis. Dieses Impfschema (1 von 1 Impfungen) wird im Zertifikat vermerkt.

Wo werden Daten beim digitalen Impfnachweis gespeichert?

Alle digitalen Impfnachweise werden nur temporär im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend gelöscht. Dauerhaft gespeichert werden sie nur dezentral auf den Smartphones der Nutzer.

Ist der gelbe analoge Impfausweis jetzt noch gültig?

Ja. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ weiterhin möglich und gültig.

(Quelle https://www.bundesgesundheitsministerium.de)